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Author: unknown
 

Rotkäppchen und der Wolf für/von Juristen

Als in unserer Stadt wohnhaft ist eine Minderjaehrige aktenkundig, welche infolge ihrer hierorts ueblichen Kopfbedeckung gewohnheitsrechtlich Rotkaeppchen genannt zu werden pflegt.

Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer Mutter ueber das Verbot betreffs Verlassens der Waldwege auf Kreisebene belehrt.
Sie machte sich infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift straffaellig und begegnete beim ueberschreiten des diesbezueglichen Blumenpflueckverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz. Dieser verlangte in unberechtigter Amtsanmassung Einsichtnahme in den zum Transport von Konsumguetern dienenden Korb und traf zwecks Toetungsabsicht die Feststellung, dass die R. zu ihrer verwandten und verschwaegerten Grossmutter eilends war. Da bei dem Wolfe Verknappungen auf dem Ernaehrungssektor vorherrschend waren, beschloss er, bei der Grossmutter der R. unter Vorlage falscher Papiere vorsprechig zu werden. Da dieselbe wegen Augenleidens krankgeschrieben war, gelang dem Wolf die diesfaelllige Taeuschungsabsicht, worauf er unter Verschlingung der Bettlaegerigen einen strafbaren Mundraub ausfuehrte.
Bei der spaeter eintrefffenden R. taeuschte er seine Identitaet mit der Grossmutter vor, stellte der R. nach und durch Zweitverschlingung derselben seinen Toetungsvorsatz unter Beweis.
Der sich auf einem Dienstgang befindliche Foerster B. vernahm verdaechtige Schnarchgeraeusche und stellt deren Urheberschaft seitens des Wolfsmaules fest. Er reichte bei seiner vorgesetzten Dienststelle ein Toetungsgesuch ein, welches zuschlaegig beschieden wurde. Daraufhin gab er einen Schuss ab auf den Wolf. Dieser wurde nach Inempfangnahme der Kugel ablebig. Die Beinhaltung des Getoettete weckte in dem Schussabgeber die Vermutung, dass der Leichnam Personen beinhalte. Zwecks diesbezueglicher Feststellung oeffnete er unter Zuhilfenahme eines Messers den Kadaver zur Einsichtnahme und stiess hierbei auf die noch lebende R. nebst Grossmutter. Durch die unverhoffte Wiederbelebung bemaechtigte sich der beiden Personen ein gesteigertes, amtlich nicht zulaessiges Lebensgefuehl.

Der Vorfall wurde den Gebruedern Grimm zu Protokoll gegeben.
 
 
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